Kein Freipass für Arbeitgeber
Ein Bundesgerichtsurteil hält fest, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag bei Krankheit ohne Einhaltung der Sperrfrist kündigen darf – allerdings nur unter strengen Voraussetzungen.
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Yvonne Stadler, Leiterin Recht / stv. Geschäftsführerin vsao
4/2024