- Weiterbildung
Wie Visitationen zur Verbesserung der Weiterbildungsqualität beitragen
Ein Pool von vsao-Mitgliedern besucht und evaluiert im Rahmen von Visitationen regelmässig Weiterbildungsstätten. Diese Visitationen sind für das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) eine der Grundlagen für die Anerkennung und Einteilung von Weiterbildungsstätten. Der vsao sucht laufend Visitatorinnen und Visitatoren.
10.02.2026
Nach einem langen Arbeitstag noch «kurz» eine Vorlesung besuchen? Weiterbildungszeit, die nicht als Arbeitszeit angerechnet wird? Ein Weiterbildungsangebot, das ganz und gar nicht auf die Dienstpläne abgestimmt ist? Diese und andere Weiterbildungsbedingungen, die nicht dem Ideal entsprechen, haben wohl alle Ärztinnen und Ärzte schon erlebt. Wer sich jedoch nicht nur darüber ärgern, sondern aktiv zur Verbesserung der Weiterbildungsqualität beitragen möchte, kann sich als Visitatorin oder Visitator des vsao direkt einbringen.
Was sind Visitationen?
Eines der wichtigsten Instrumente, um die Qualität der ärztlichen Weiterbildung zu sichern, sind Visitationen. Dabei beurteilt ein Expertenteam vor Ort die Leistung und das Angebot einer Weiterbildungsstätte. Zu diesem Visitationsteam gehören nebst der Leiterin bzw. dem Leiter, der von der Fachgesellschaft delegiert wird, eine vom Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) bestimmte Fachperson aus einem anderen Fachgebiet sowie eine Vertretung des vsao.
Die Visitationen folgen einem Standardraster und werden mit einem Bericht abgeschlossen. Dieser enthält insbesondere Aussagen zur Einhaltung der Anerkennungskriterien und des Weiterbildungskonzepts. In der Regel dauern Visitationen, von denen es jährlich über 100 gibt, einen halben Tag.
Nötig und vorgeschrieben ist eine Visitation in jedem Fall bei Gesuchen um eine Neuanerkennung als Weiterbildungsstätte und um eine Umteilung in eine andere Kategorie sowie bei einer Reevaluation. Letztere ist insbesondere bei einem Wechsel in der Leitung der Weiterbildungsstätte obligatorisch, kann aber vom SIWF auch angeordnet werden. Dies zum Beispiel dann, wenn Assistenzärztinnen und ‑ärzte eine Weiterbildungsstätte bei den jährlichen Umfragen als ungenügend beurteilen.
Vorbereitung mit umfassenden Unterlagen
Wie läuft eine Visitation ab? Kerstin Schneider war als vsao-Vertreterin schon bei mehreren Visitationen dabei. «Man erhält im Vorfeld der Visitation diverse Unterlagen über die Weiterbildungsstätte, unter anderem die ausgefüllten Fragebögen der Leitung sowie der Assistenzärztinnen und ‑ärzte, das Weiterbildungskonzept, Dienstpläne, je nachdem auch Operationszahlen usw.» Dann gehe es darum, diese Unterlagen zu studieren und allfällige Fragen, die dabei auftauchen, zu klären, zum Beispiel mit der zuständigen vsao-Sektion oder mit der vsao-Dienstplanberatung. Als vsao-Vertreterin legt Kerstin Schneider bei den Visitationen ein Hauptaugenmerk auf die Arbeitszeiten und Dienstpläne sowie darauf, ob die strukturierte Weiterbildung im erforderlichen Mass angeboten wird und auch besucht werden kann.
Am Tag der Visitation trifft sich das Visitationsteam und bespricht vorab gemeinsam die wichtigsten Punkte. Nach einer kurzen Einführung durch die Spital- oder Klinikdirektion folgen normalerweise Einzelinterviews mit Kader- und Assistenzärztinnen und ‑ärzten. «Hier können die Fragen gestellt werden, die sich aufgrund der Unterlagen ergeben haben, und natürlich auch die Standardfragen, die zum Beispiel in der Checkliste des vsao enthalten sind», sagt Kerstin Schneider. Danach folgen oft ein Rundgang in der Klinik und ein abschliessendes Treffen mit der Leitung der Weiterbildungsstätte: «Bei diesem Gespräch gibt das Visitationsteam jeweils bereits ein erstes, generelles Feedback.»
Keine Angst, Kritik zu äussern
Das ausführliche Feedback folgt nach Abschluss der Visitation im Visitationsbericht, der von der Visitationsleitung verfasst und vom Team begutachtet und korrigiert wird. Dieser geht nicht nur an die Weiterbildungsstätte, sondern auch direkt ans SIWF. Dieses bzw. die zuständige Weiterbildungsstättenkommission (WBSK) entscheidet über Anerkennung, Umteilung und/oder allfällige Auflagen, die die betroffene Weiterbildungsstätte zu erfüllen hat.
Am liebsten macht Kerstin Schneider Visitationen in ihrem eigenen Fachgebiet – der Orthopädie – weil sie sich da am besten auskennt. «Das bedeutet aber auch, dass ich keine Angst davor haben darf, mich zu exponieren und wenn nötig der Visitations- oder der Weiterbildungsstättenleitung zu widersprechen. In einem eher kleinen Fachgebiet wie der Orthopädie kennt man sich untereinander – das macht es nicht einfacher. Ich habe aber zum Glück keine Probleme damit, Dinge auszusprechen, die nicht gut ankommen. Denn das ist doch der Sinn von Visitationen.» Visitationen in anderen, fremden Fächern findet Kerstin Schneider hingegen viel schwieriger, weil ihr die persönliche Erfahrung fehlt und sie die Situation deshalb weniger gut einschätzen kann.
Wertvolle Einblicke in andere Arbeitswelten
Und warum engagiert sich Kerstin Schneider überhaupt als Visitatorin? Es sei eine gute Gelegenheit, neue Eindrücke zu gewinnen und das eigene Blickfeld zu erweitern, sagt sie. «Man lernt Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fachbereichen oder aus dem eigenen Berufsfeld in einem ganz anderen Kontext kennen. Daraus ergeben sich oft auch Inputs für den eigenen Arbeitsalltag.» Gleichzeitig will sie einen Beitrag zur Verbesserung der Weiterbildungsqualität leisten: «Als Visitatorin habe ich schon die Hoffnung, dass ich einen Einfluss auf die Arbeits- und Weiterbildungskultur nehmen kann, indem ich Anregungen oder Kritik anbringe in einem Kontext, in dem diese auch gehört und wahrgenommen wird.»
Diese Verbesserung der Weiterbildungsqualität steht auch für den vsao im Vordergrund, wenn es um Visitationen geht. Der vsao sucht laufend Assistenz- und Oberärztinnen und ‑ärzte verschiedener Fachrichtungen, die sich für Visitationen zur Verfügung stellen. Voraussetzungen sind nebst einer mindestens einjährigen Tätigkeit als Assistenz- oder Oberärztin oder ‑arzt die vsao-Mitgliedschaft, die Teilnahme an einem Visitationstreffen und die Begleitung mindestens einer Visitation mit einer erfahrenen Person.
Weitere Informationen zur Tätigkeit als Visitatorin oder als Visitator inkl. einer Checkliste und eines ausführlichen FAQ finden sich auf der vsao-Website. Interessierte können sich dort auch direkt anmelden.