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Was kann ich gegen Lärmbelästigung durch die Nachbarschaft tun?
10.06.2025

Wenn ich nach einem langen Arbeitstag nach Hause komme, brauche ich Ruhe und Entspannung. Leider habe ich einige oft sehr laute Nachbarinnen und Nachbarn. Was kann ich tun?
In der Schweiz fallen unter Lärmbelästigung jede Art von Ruhestörung und (lauten) Geräuschen, die andere subjektiv als störend empfinden können und die das allgemeine Wohlbefinden beeinträchtigen. Sowohl Nachbarinnen und Nachbarn als auch externe Faktoren wie Verkehr, Bauarbeiten oder gewerbliche Tätigkeiten können Lärm verursachen. Ob die Lärmbelästigung als zumutbar oder unzumutbar gilt, hängt u. a. von der Lautstärke, Dauer, Häufigkeit und dem Zeitpunkt des Lärms ab.
- Zumutbare Lärmbelästigung umfasst Geräusche, die üblicherweise im alltäglichen Leben auftreten und gesellschaftlich akzeptiert oder rechtlich erlaubt sind. Dazu zählen u. a. Geräusche von spielenden Kindern oder gelegentliches Rasenmähen während der Ruhezeiten.
- Unzumutbare Lärmbelästigung liegt vor, wenn die Lautstärke, Dauer oder Art des Lärms das normale Mass übersteigt und das allgemeine Lebensgefühl einer Person erheblich stört. Dies kann ständige Lärmbelästigung durch Nachbarinnen und Nachbarn (zum Beispiel in Form von lauter Musik spät in der Nacht), durch häufiges Hundegebell oder durch anhaltende Bauarbeiten ausserhalb der erlaubten Zeiten sein.
In der Schweiz beginnt eine Ruhestörung allgemein bei Geräuschpegeln, die während der Ruhezeiten auftreten und klar über dem üblichen Niveau liegen. Die Nachtruhe gilt von 22 Uhr bis 7 Uhr, wobei die Zeiten lokal variieren können.
So gehen Sie gegen Lärmbelästigung und Ruhestörung vor
Wenn Sie sich durch Lärm belästigt fühlen, können Sie mehrere – hoffentlich deeskalierende – Schritte unternehmen, um die Situation anzugehen.
- Sprechen Sie mit den Verursachenden: Oft sind sich die Lärmverursacherinnen und -verursacher nicht bewusst, dass sie andere stören. Ein freundliches Gespräch kann viele Probleme schnell und einfach lösen.
- Halten Sie Ruhezeiten ein: Informieren Sie sich über die lokalen Ruhezeiten in Ihrer Gemeinde. Machen Sie gegebenenfalls die Lärmverursachenden darauf aufmerksam, dass sie diese einhalten sollen – und halten Sie sich selbst konsequent an die Vorschriften.
- Protokollieren Sie den Lärm: Führen Sie ein Lärmtagebuch und halten Sie in diesem die Art, Dauer und Intensität des Lärms fest. Dies kann als Beweismittel dienen, falls Sie rechtliche Schritte einleiten müssen.
- Informieren Sie Dritte: Wenn Sie in einer Mietwohnung leben und andere Mietende den Lärm verursachen, informieren Sie Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter über das Problem. Sie oder er ist rechtlich verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen.
- Nutzen Sie rechtliche Beratung: Ziehen Sie eine Rechtsschutzversicherung in Betracht, die bei Lärmbelästigung greift, und suchen Sie bei Bedarf rechtlichen Rat.
- Rufen Sie die Polizei: Ist der Lärm besonders laut oder tritt er ausserhalb der erlaubten Zeiten auf und haben Gespräche nichts bewirkt? Zögern Sie nicht, die Polizei zu kontaktieren. Ein Polizeirapport kann in einem Klageverfahren auch als Beweismittel dienen.
- Schalten Sie Mediationsstellen ein: Nutzen Sie die Möglichkeit, Konflikte mithilfe von Mediationsstellen zu lösen. Diese bieten professionelle Unterstützung, um zwischen den Parteien zu vermitteln.
- Ergreifen Sie bauliche Massnahmen: Investieren Sie in Massnahmen für Schall- und Lärmschutz, zum Beispiel Schallschutzfenster oder zusätzliche Wandisolierung.
Was tun bei ständig lauten Nachbarinnen und Nachbarn?
Unter Nachbarinnen und Nachbarn ist Lärmbelästigung tatsächlich das grösste Streitthema: In einer Umfrage zum Thema Nachbarschaftskonflikte aus dem Jahr 2019 gab die Hälfte der befragten Schweizerinnen und Schweizer an, sich am meisten an Nachbarschaftslärm zu stören. Falls der Lärmpegel der umliegenden Wohnparteien für Sie ebenfalls ein Problem darstellt, können Sie grundsätzlich wie oben beschrieben vorgehen und sich darüber hinaus auch über das gültige Nachbarrecht informieren. Bedenken Sie dabei allerdings, dass Sie den Nachbarschafts- oder Hausfrieden möglichst wahren sollten. Suchen Sie deshalb – wenn nötig auch mehrmals – in einem ruhigen Moment das Gespräch mit den Lärm verursachenden Nachbarinnen und Nachbarn. Manchmal kann ein weiteres Gespräch, eventuell unter Einbeziehung einer neutralen dritten Person, die anderen zur Rücksichtnahme bewegen.
Apropos dritte Person: Kontaktieren Sie Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter schriftlich, und schildern Sie die Situation. Nennen Sie dabei Details, zum Beispiel, ob die Lärmbelästigung tagsüber oder während der Nachtruhe erfolgt. Falls in einem Mehrparteienhaus die Hausverwaltung für die Ordnung zuständig ist, sollten Sie auch diese über die Lärmbelästigung informieren. Bringen all diese Massnahmen keinen Erfolg, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Hierfür sollten Sie eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Und setzen Sie auf Prävention: Klären Sie neue Nachbarinnen und Nachbarn frühzeitig über die bestehenden Ruhezeiten auf, um Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen.
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