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Hilfe für Mesotheliom-Erkrankte: Die Stiftung EFA unterstützt Asbestopfer

Jährlich sterben in der Schweiz über 150 Menschen an den Folgen einer Asbestexposition, viele davon an einem malignen Mesotheliom. Beruflich exponierte Personen sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Betroffene, die jedoch bei privaten Renovationen oder in ihrer Kindheit mit Asbest in Kontakt gekommen sind, haben oft keinen Anspruch auf Entschädigung.

09.12.2025

Die Stiftung EFA unterstützt Menschen, die an den Folgen von Asbest erkrankt sind, auch wenn
sie keine Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten. Seit 2017 bietet sie Betroffenen und Angehörigen unbürokratische finanzielle Hilfe und persönliche Beratung und liefert ihnen fundierte Informationen. Allein im Jahr 2023 zahlte sie rund 800 000 Franken an Erkrankte, Angehörige und Hinterbliebene aus. Derzeit erreichen uns weniger Anfragen als zuvor. Um jedoch möglichst vielen Betroffenen unsere Hilfe zugänglich zu machen, freuen wir uns über Ihre Unterstützung, unser Angebot bekannter zu machen.
Sie als Onkologinnen und Onkologen spielen dabei eine Schlüsselrolle: Sie begleiten Betroffene durch die schwerste Phase ihres Lebens und sind die ersten Ansprechpersonen nach der Diagnose – auch für Angehörige.

Bitte unterstützen Sie uns dabei, Betroffene und Angehörige zu erreichen: Informieren Sie Ihre Patientinnen und Patienten über die Angebote der Stiftung EFA. Unter www.stiftung-efa.ch finden Sie zahlreiche Informationen und haben die Möglichkeit, einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.

«Viele Betroffene wissen nicht, an wen sie sich wenden können. Darum ist es wichtig, diesen Menschen zu zeigen, wo sie Hilfe erhalten.»

Urs Berger, Präsident Stiftung EFA

Mit einer Empfehlung tragen Sie dazu bei, Betroffene und auch Angehörige in einer belastenden Situation zu unterstützen und finanzielle Sorgen zu mildern. Danke, dass Sie uns dabei helfen.