- Briefkasten
Gratis kann teuer werden
14.10.2025
Ich habe im Internet eine Gratissoftware für meine neue Kamera heruntergeladen – einige Tage später erhalte ich per E-Mail eine Rechnung. Angeblich habe ich bei der Registrierung als User ein Zweijahresabonnement abgeschlossen. Der Internetanbieter droht mit rechtlichen Schritten, falls ich die Rechnung nicht bezahle. Was kann ich tun?
Sie sind in eine sogenannte Abo- oder Kostenfalle getappt. Von einer solchen wird gesprochen, wenn sich ein angeblich kostenloses Angebot – sei es ein Kochrezept, eine Glückwunschkarte oder eine Software – nach Vertragsabschluss als kostenpflichtig entpuppt. So verstecken Anbieter Preisinformationen zumeist in sehr kleiner Schrift an kaum einsehbarer Stelle. Oft richten sich die Angebote gezielt an Kinder oder Jugendliche.
Wie können Sie nun vorgehen? In solchen Fällen sollten Sie in einem knappen Schreiben auf die Zahlungsaufforderung reagieren und die Forderung bzw. den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags bestreiten. Dieses Schreiben können Sie per Einschreiben oder auch per E-Mail schicken. Erst wenn die Gegenseite einen solchen Vertragsabschluss mit Belegen nachweisen kann, sollten Sie die Rechnung gemäss Vertrag begleichen.
Sollte die Belästigung mit unbegründeten Zahlungsaufforderungen anhalten, können Sie die Firma bei der Polizei anzeigen – möglich ist auch eine Meldung beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Sollte die Gegenseite die Betreibung einleiten, ist unbedingt innerhalb der kurzen Frist von zehn Tagen Rechtsvorschlag zu erheben. Mit dem Rechtsvorschlag wird das Vollstreckungsverfahren unterbrochen, und die Gegenseite muss das Verfahren mit Belegen zum Bestand der Forderung und des Vertrages weitertreiben.
Sie werden sich fragen, ob Sie in Zukunft auf den Download von Gratissoftware verzichten sollten. Per se müssen Sie nicht verzichten. Es ist jedoch wichtig, immer das Kleingedruckte, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), genau zu lesen. So lassen sich spätere Auseinandersetzungen vermeiden.
Wichtige Tipps fürs Onlineshopping
- Phishing-Mails: Geben Sie Ihre Daten nie per E-Mail weiter.
- Probeabos: Vorsicht bei Probeabos mit automatischer Verlängerung. Denken Sie an die Kündigungsfrist – oder kündigen Sie am besten sofort auf den nächstmöglichen Termin.
- Geschenkaktionen: Drei Monate Gratisabo? Achtung: Prüfen Sie solche Angebote genau – und gehen Sie nie auf Aktionen unseriöser Anbieter ein.
AXA-ARAG
AXA-ARAG bietet Mitgliedern von mediservice vsao-asmac eine Rechtsschutzversicherung zu vorteilhaften Konditionen an. Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich an Ihre Ansprechperson bei mediservice unter 031 350 44 22 oder per E-Mail an info@mediservice-vsao.ch.