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Worauf muss ich bei der Kinderbetreuung durch eine Tagesfamilie achten?

Wir möchten unsere Kinder an drei Tagen pro Woche zu einer Tagesfamilie geben. Welche Punkte sollten wir schriftlich festhalten? Und was müssen wir bei der Entschädigung beachten?

 

Tagesmütter oder Tagesväter bzw. Tagesfamilien betreuen eines oder mehrere fremde Kinder bei sich zu Hause. Die Tageseltern sind in erster Linie dazu verpflichtet, für das Wohl der Tageskinder zu sorgen und sie zu beaufsichtigen. Sie übernehmen jedoch auch einen Teil der Erziehung und müssen dabei die Wünsche der Eltern berücksichtigen. Treffen Eltern mit der Tagesfamilie direkt eine Vereinbarung, wird die Tagesmutter bzw. der Tagesvater als selbstständig erwerbend qualifiziert, was Auswirkungen auf das Rechtsverhältnis hat.

Entschädigung und Versicherungen

Die Tageseltern erhalten neben der Kostenrückerstattung (z. B. für Mahlzeiten, Kleider, Windeln, Ausflüge) eine Entschädigung für ihre geleistete Arbeit. Üblicherweise wird nach Stunden abgerechnet. Verschiedene kantonale Vereine oder auch Städte führen auf ihren Webseiten Tarifansätze auf, an welchen Sie sich orientieren können. Als Selbstständigerwerbende müssen sich die Tageseltern bzw. die Tagesmutter oder der Tagesvater bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden und die Beiträge persönlich abrechnen. Selbstständigerwerbende haben zudem das Recht, freiwillig eine Unfallversicherung sowie eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. Weiter sollten Tageseltern haftpflichtversichert sein.

Betreuungsvereinbarung und Probezeit

In der Betreuungsvereinbarung ist der Umfang der Betreuung möglichst präzise festzuhalten. Spezielle Pflegebedürfnisse oder Angewohnheiten der Tageskinder und besondere Wünsche der Eltern, die die Tageseltern zu beachten haben, sollten ebenfalls aufgeführt werden.

Eine ausführliche Aufstellung der Entschädigung und Kosten hilft, spätere Unklarheiten zu vermeiden. Regelmässige, voraussehbare Kosten können zum Beispiel pauschal im Voraus bezahlt werden. Unvorhergesehenes kann innerhalb einer Frist mittels Belegen rückvergütet werden.

Die Tageseltern und die Eltern der Tageskinder müssen eine Regelung für Absenzen, Krankheiten oder Ferien vereinbaren. Dabei ist insbesondere festzulegen, mit welcher Vorlaufzeit sie sich gegenseitig informieren und wie die Entschädigung in solchen Fällen gehandhabt wird.

In den meisten Fällen wird eine Probezeit vereinbart. Sämtliche Beteiligten sollen sich an die neue Situation gewöhnen können. Zudem kann in dieser Zeit die Zusammenarbeit kurzfristig aufgelöst werden, wenn die Chemie zwischen Tageseltern und Tageskindern nicht wie gewünscht stimmt.

Über diesen Link finden Sie eine Vorlage von AXA-ARAG für eine Betreuungsvereinbarung mit der Tagesfamilie.

AXA-ARAG

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